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1. Unser Konzept: Rahmenbedingungen für Klassen- und Studienfahrten

  • Alle Fahrten orientieren sich an einer pädagogischen Zielsetzung.
  •  Die Fahrten finden in der Mittelstufe in den Jahrgängen 5, 7 und 9 und in der Oberstufe im 11. und 13. Jahrgang statt.
  •  Inhaltliche Ausrichtung:

    o Klasse 5: Kennenlernfahrt (3 Tage) im Rahmen im Rahmen „Bildung für Nachhaltige Entwicklung“, BNE
    o Klasse 7: Fahrt des ganzen Jahrgangs mit kulturellem/sozialem Schwerpunkt (z.B. Nebra, Schöningen)
    o Klasse 9: Jugendwaldeinsatz
    o Klasse 11: Fahrt mit gesellschaftlichen Schwerpunkt nach Berlin (3 Tage)
    o Studienfahrt 13. Jg.: auch ins Ausland

  • Aus organisatorischen Gründen finden alle Fahrten in der letzten Woche vor den Herbstferien statt. Der Fahrtentermin wird mit dem Kranichgymnasium abgesprochen.
  • Für diejenigen Klassen, die nicht auf Fahrt fahren, findet zeitgleich eine Präventionswoche statt bzw. ab Jg. 10 Aspekte der Berufs- und Studienorientierung („Fahrten- und Präventionswoche“).

    Klasse  Fahrt (in der Fahrtenwoche)  Programm (in der Fahrten- und Präventionswoche)  
      5  Kennenlernfahrt (3 Tage)  
      6    Medien- und Gewaltprävention
      7  Klassenfahrt (5 Tage)  
      8    Suchtprävention
      9  Jugendwaldeinsatz (5 Tage)   
     10    Berufsorientierung BEREIT (sofern realisierbar)
     11  Berlinfahrt (3 Tage)  
     12   Seminarfach-Vorbereitung
     13  Studienfahrt (5 Tage)  
  •  Für alle Fahrten wird eine finanzielle Obergrenze festgelegt. Diese sollte unter gegenwärtigen Rahmenbedingungen bei Fahrten in Klasse 5 (Kennenlerntage) bei ca. 125€, bei Klasse 7 ca. 260€, in Klasse 9 (Jugendwaldeinsatz) bei 180€ und bei den Studienfahrten bei 500€ für Schüler*innen liegen.
2. Andere mehrtägige Fahrten
 
2.1: Austauschfahrten / Schüleraustausche
 
Das Gymnasium Am Fredenberg unterhält diesbezüglich Partnerschaften mit Schulen in Finnland, Frankreich und potentiell Russland.
Der Schüleraustausch mit der Partnerschule in Finnland findet im 10. Jahrgang, mit der Partnerschule in Frankreich im 8. Jahrgang und (perspektivisch) mit einer Partnerschule in Russland im Rahmen des Profilunterrichts im 9. Jahrgang statt.
Eine Austauschmaßnahme, d.h. Besuch der Partner*innen in Salzgitter und Gegenbesuch der deutschen Schüler*innen im Gastland, findet möglichst zeitnah innerhalb eines Schuljahres statt. Die Kosten für die Schüler*innen sollten 350 € nicht übersteigen.
 
2.2. Lateinfahrt (Xanten)
 
Die Lateinfahrt vermittelt für das Fach Latein wichtige Elemente zur römischen und germanischen Kultur und Geschichte. Die Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit, experimentell die alten Kulturen kennenzulernen.
Die Kosten für die Schüler*innen sollten 180 € nicht übersteigen.
 
2.3. Skifahrten
 
a) Sekundarstufe II – Skikurs:
Der bewertete Sportkurs Ski Alpin ist fester Bestandteil des KC Sport Niedersachsen und dem Lernfeld „Bewegen auf rollenden und gleitenden Geräten“ zuzuordnen. Die Schüler*innen erwerben in diesem Lernfeld jahrgangsübergreifend verschiedene Kompetenzen, insbesondere den Umgang mit dem Ski in hochalpiner Umgebung.
Der Sportkurs Ski Alpin richtet sich vor allem an Anfänger, die so Zugang in eine für sie nicht alltägliche Lerngelegenheit bekommen, aber auch an bereits fortgeschrittene Skifahrer, die hier ihre Technik fachkompetent erweitern können. Zur Vorbereitung des Kurses absolvieren die Schüler*innen ein Halbjahr lang zwei Stunden pro Woche ein Fitnesstraining mit konditionellen und koordinativen Schwerpunkten. Die Schüler*innen des sechstägigen Sek. II – Skikurs werden von 3-4 Sportlehrkräften begleitet.
Jede Schüler*in nimmt in der Sek II nur einmal an diesem Skikurs teil. Die Kosten für die Schüler*innen sollten 450 € nicht übersteigen.
 
b) Ski-AG (Jg. 6-12)
Traditionell finden am GAF Skifahrten für Schüler*innen der Jg. 6-12 statt, die i.d.R. im Januar durchgeführt werden.
Die Kosten für die Schüler*innen sollten 450 € nicht übersteigen.
 
2.4. Probefahrten der Chorklasse
 
Die Chorklasse fährt im 6. Jahrgang auf eine 3-4-tägige Probenfahrt, um ein Konzert bzw. Musical vorzubereiten.
Die Kosten für die Schüler*innen und die zu erstattenden Kosten der Lehrkräfte sollten 110 € nicht übersteigen.
 
2.5. Probefahrt des Profils „Darstellendes Spiel“
 
Der Theaterkurs im Profilfach kann zur Vorbereitung einer Aufführung Probentage bzw. eine Probenfahrt unternehmen.
 
2.6. Schulungsfahrt der Streitschlichter*innen
 
Die angehenden Streitschlichter*innen aus dem 9./10. Jahrgang absolvieren zum Ende des vorherigen Schuljahres (als Schüler*innen des 8./9. Jahrgangs) eine mehrtägige Schulung bei der Schulsozialarbeiterin; diese Schulung kann als Übernachtungsfahrt stattfinden.
 
3. Eintägige Fahrten (Wandertage und Exkursionen)
 
Die Teilnahme an eintägigen Schulfahrten ohne Übernachtung ist für Schüler*innen und Lehrkräfte verpflichtend. Diesbezüglich Anträge sind spätestens drei Wochen vor der geplanten Fahrt der Schulleitung zur Genehmigung vorzulegen. Nach Genehmigung ist das Kollegium umgehend über die geplante Fahrt in Kenntnis zu setzen.
Fahrten zu außerschulischen Lernorten (Exkursionen) unterstützen und begleiten im Unterricht initiierte Lernprozesse; sie haben einen fachlichen Bezug zum Unterricht.
An Wandertagen erkunden die Schüler*innen die Umgebung des Schulortes zu Fuß, mit dem Fahrrad oder auch per Bus oder Bahn. Der Wandertag fördert die sozialen Kompetenzen der Schüler*innen und unterstützt als Gemeinschaftserlebnis die Klassengemeinschaft.

Beschluss der Gesamtkonferenz vom 2.11.2021
 
Fahrtenkonzept des GAF zum Download