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Fahrtenkonzept des Gymnasiums Am Fredenberg

Beschluss der Gesamtkonferenz vom 13. Januar 2026

1.  Unser Konzept: Rahmenbedingungen für Klassen- und Studienfahrten

Klassen-, Studien- und Austauschfahrten gehören zu den Höhepunkten eines Schuljahres und sind fester Bestandteil des pädagogischen Gesamtkonzepts des Gymnasiums Am Fredenberg. Schulfahrten können unterrichtlichen und fachlichen Ziele der Schule dienen. Sie fördern ebenso soziales Lernen und die Persönlichkeitsentwicklung von Schüler*innen durch gegenseitige Rücksichtnahme und Unterstützung, Toleranz, Wertschätzung und die Erweiterung des eigenen kulturellen Horizonts.

Dennoch stellt die Durchführung einer Fahrt keine Selbstverständlichkeit dar, denn es besteht keine Verpflichtung für Lehrkräfte zur Durchführung von Fahrten. Infolge dessen besteht auch kein Anspruch von Lerngruppen darauf.

Die Durchführung von Fahrten ist demnach an folgende Voraussetzungen geknüpft:

  • die Bereitschaft der Lehrkraft zur Übernahme der Verantwortung für die Durchführung einer Fahrt,
  • das Vertrauen der Lehrkraft in die Lerngruppe, sich den Regeln gerecht zu verhalten und den Anordnungen zu folgen (die Lerngruppen müssen ihre Kooperationsfähigkeit in der Praxis unter Beweis gestellt haben),
  • die Akzeptanz des von der Lehrkraft als sinnvoll erachteten Ziels durch Schüler- und Elternschaft sowie
  • das Vertrauen der Elternschaft in die Lehrkraft und die Akzeptanz von Entscheidungen vor Ort, inklusive der Bereitschaft, ggf. das Kind vom Zielort abzuholen bzw. die Kosten des Rücktransports zu übernehmen.

Generell gilt:

  • Alle Fahrten orientieren sich an einer pädagogischen Zielsetzung.
  • Die Fahrten finden in der Mittelstufe in den Jahrgängen 5, 8 und 10 und in der Oberstufe im 11. und 13. Jahrgang statt.
  • Inhaltliche Ausrichtung:
    • Klasse 5: Kennenlernfahrt (3 Tage), ggf. im Rahmen von „Bildung für Nachhaltige Entwicklung“/BNE
    • Klasse 8: „Adventure Camp“ (aka Jugendwaldeinsatz)
    • Klasse 10 (1. Halbjahr): Fahrt in eine deutsche oder europäische Großstadt, sofern der Preis im Kostenlimit bleibt
    • Klasse 11: Fahrt mit gesellschaftlichen Schwerpunkt nach Berlin
    • Studienfahrt 13. Jg.: Studienfahrt ins Ausland
  • Die Klassenlehrkräfte eines Jahrgangs planen eine gemeinsame Fahrt des Jahrgangs zu einem frei wählbaren Zeitraum und einem frei wählbaren Ziel (Ausnahme: Die Kennenlernfahrt 5 und der Jugendwaldeinsatz werden rechtzeitig zentral gebucht.) Die Anreise erfolgt als gemeinsamer Antritt der Fahrt im Klassenverband, d.h. es gibt keine eigene Anreise durch die Eltern (Ausnahme: Chorfahrt 6. Jg.)
  • Der Fahrtentermin der Studienfahrt wird aufgrund der Kooperationskurse mit dem Kranichgymnasium abgesprochen (i.d.R. letzte Woche vor den Herbstferien); bei späten Sommerferien kann die Fahrt ggf. schon in 12/2 erfolgen.
  • Vor der Buchung der Schulfahrt ermitteln die verantwortlichen Klassenlehrkräfte die voraussichtlichen Fahrtkosten und legt der Schulleitung den Termin der Schulfahrt inkl. der entstehenden Reisekosten zur Genehmigung vor. Alle Schulfahrten - ebenso wie die mit den Fahrten verbundenen Dienstreisen der begleitenden Lehrkräfte - bedürfen der Genehmigung durch die Schulleitung.
  • Für alle Fahrten wird eine finanzielle Obergrenze festgelegt. Diese sollte unter gegenwärtigen Rahmenbedingungen bei Fahrten die u.g. Werte nicht überschreiten. Festgelegt ist eine Kostenprogression von 3% pro Jahr (2026/27: 3%, 2027/28: 6%, 2028/29: 9%, 2029/30: 12%).
  • Für die Fahrten der Jg. 10-13 gilt, dass im Reisepreis i.d.R. keine Vollpension enthalten ist, d.h. die Schüler*innen müssen sich vor Ort selbst verpflegen; hierfür ist eine nicht unerhebliche Summe an „Taschengeld“ einzuplanen.

 

KlasseFahrtObergrenzeWeitere mögliche Fahrten
5 Kennenlernfahrt (3 Tage) 200€      
6     ggf. Probefahrt Chorklasse (max. 120€)    
7       ggf. Ski-AG (max. 500€)  
8 Jugendwaldeinsatz (5 Tage) 250€ ggf. Medienscouts ggf. Schüleraustausch
9     Betriebspraktikum
10 Klassenfahrt (5 Tage) 360€  
11 Berlinfahrt (5 Tage) 330€ Betriebspraktikum
12     ggf. Skikurs (max. 500€)    
13 Studienfahrt (5 Tage) 550€      

2. Andere mehrtägige Fahrten

 

2.1: Austauschfahrten / Schüleraustausche

Die Durchführung von Schüleraustauschfahrten ist für die Schüler*innen in sprachlicher und kultureller Hinsicht sinnvoll und gewünscht. Die mit einem Schüleraustausch verbundenen positiven Effekte für die Persönlichkeitsbildung, für soziales Lernen und der Motivationsschub für den Fremdsprachenunterricht (Stärkung der Sprachkompetenz und des Interesses am Fach) sowie die Pflege von internationalen Kontakten streben wir an. Ein Schüleraustausch beinhaltet die Unterkunft in Gastfamilien im Ausland und die Bereitschaft, ein ausländisches Kind in der eigenen Familie aufzunehmen und am Leben in Salzgitter teilhaben zu lassen.

Teilnehmende Schüler*innen

  • sind sich der besonderen Verantwortung bewusst, dass sie mit ihrem Auftreten und Verhalten im Zielland ihre eigene Schule, die Stadt Salzgitter und auch Deutschland repräsentieren.
  • sind bereit, ihre Lebensgewohnheiten für den Zeitraum des Austausches zu ändern, wenn die Gepflogenheiten in der Gastfamilie, in der Schule oder im Alltag des Ziellandes dies erforderlich machen.  
  • sind offen für die Konfrontation mit der fremden Kultur und werden die ihnen angebotene Gastfreundschaft nicht missbrauchen.
  • werden ihnen unbekannte, fremde Verhaltensweise nicht abwertend beurteilen.
  • werden sich nach Kräften bemühen, auch schwierige Situationen zu meistern (Unterkunft, Nahrung, Familie, Austauschpartner, Schule).
  • können im Problemfall auf die volle Unterstützung der Gruppe und der begleitenden Lehrkräfte zählen.

Das Gymnasium Am Fredenberg ist stets an der Erweiterung internationaler Partnerschaften interessiert, solange diese das freiheitlich-liberale, demokratische Wertesystem Europas stützen. Insbesondere sollte ein Schüleraustausch mit einem englischsprachigen Gastland aufgebaut werden.

Eine Austauschmaßnahme, d.h. Besuch der Partner*innen in Salzgitter und Gegenbesuch der deutschen Schüler*innen im Gastland, findet möglichst zeitnah innerhalb eines Schuljahres statt. Die Kosten für die Schüler*innen sollten 350 € nicht übersteigen, möglichst sollte eine Teilnahme am Programm Erasmus+ beantragt werden.

 

2.2. Skifahrten

 

2.2.1. Sekundarstufe II – Skikurs im 12. Jg.:

Der bewertete Sportkurs Ski Alpin ist fester Bestandteil des KC Sport Niedersachsen und dem Lernfeld „Bewegen auf rollenden und gleitenden Geräten“ zuzuordnen. Die Schüler*innen erwerben in diesem Lernfeld verschiedene Kompetenzen, insbesondere den Umgang mit dem Ski in hochalpiner Umgebung.

Der Sportkurs Ski Alpin richtet sich vor allem an Anfänger*innen, die so Zugang in eine für sie nicht alltägliche Lerngelegenheit bekommen, aber auch an bereits fortgeschrittene Skifahrer*innen, die hier ihre Technik fachkompetent erweitern können. Zur Vorbereitung des Kurses absolvieren die Schüler*innen ein Halbjahr lang ein vorbereitendes Fitnesstraining mit konditionellen und koordinativen Schwerpunkten sowie rechtlichen Belehrungen.

Jede Schüler*in nimmt in der Sek II nur einmal an diesem Skikurs teil (im 12. Jg.). Die Kosten für die Schüler*innen sollten 500 € nicht übersteigen.

 

2.2.2. Ski-AG (Jg. 7-10)

Traditionell finden am GAF Skifahrten für Schüler*innen der Jg. 7-10 statt, die i.d.R. im Januar durchgeführt werden.

Die Kosten für die Schüler*innen sollten 500 € nicht übersteigen.

2.3. Probefahrten der Chorklasse  

Die Chorklasse fährt im 6. Jahrgang auf eine 3-4-tägige Probenfahrt, um ein Konzert bzw. Musical vorzubereiten. Die Kosten für die Schüler*innen sollten 120 € nicht übersteigen.

2.4. Probefahrt des Profils „Darstellendes Spiel“

Der Theaterkurs im Profilfach kann zur Vorbereitung einer Aufführung Probentage bzw. eine Probenfahrt unternehmen.

 

 

2.5. Schulungsfahrt der Medienscouts

Die angehenden Medienscouts aus dem 8. Jahrgang absolvieren gemeinsam mit anderen Schüler*innen der anderen teilnehmenden Schulen eine mehrtägige Schulung, die von der Stadt Salzgitter angeboten und von unserer Schulsozialarbeiterin und dem Lehrerteam der Medienscouts begleitet wird; diese Schulung findet i.d.R als Übernachtungsfahrt statt.

3. Eintägige Fahrten (Wandertage und Exkursionen)

 

Die Teilnahme an eintägigen Schulfahrten ohne Übernachtung ist für Schüler*innen und Lehrkräfte verpflichtend. Diesbezügliche Anträge sind spätestens drei Wochen vor der geplanten Fahrt der Schulleitung zur Genehmigung vorzulegen. Nach Genehmigung ist das Kollegium umgehend über die geplante Fahrt in Kenntnis zu setzen.

Fahrten zu außerschulischen Lernorten (Exkursionen) unterstützen und begleiten im Unterricht initiierte Lernprozesse; sie haben einen fachlichen Bezug zum Unterricht.

An Wandertagen erkunden die Schüler*innen die Umgebung des Schulortes zu Fuß, mit dem Fahrrad oder auch per Bus oder Bahn. Der Wandertag fördert die sozialen Kompetenzen der Schüler*innen und unterstützt als Gemeinschaftserlebnis die Klassengemeinschaft.

Fahrtenkonzept des GAF zum Download