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Alle aus der „Schulfamilie“ des GAF – Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Eltern, Schulsozialarbeiterin, Sekretärinnen, Hausmeister, Schulassistent, Pädagogische Fachkräfte – üben sich in respektvollem Umgang miteinander, in wertschätzender Kommunikation und Toleranz. Allerdings gibt es überall dort, wo Menschen eine Gemeinschaft bilden (also auch am GAF!), immer auch Meinungsverschiedenheiten oder Probleme. Häufige Anlässe für Konflikte in unserem schulischen Bereich sind unterschiedliche Auffassungen über Noten, Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen, Leistungsanforderungen oder Hausaufgaben.


Wir alle sollten diese Konflikte als Chance sehen, unser Zusammenwirken zu intensivieren und unser gegenseitiges Vertrauen zu festigen. Außerdem sollten wir darauf vertrauen, dass ein Großteil dieser Konflikte im offenen direkten Gespräch lösbar ist.


Für den sinnvollen Umgang mit den Konflikten und für deren zeitnahe Lösung ist es nötig, die hier aufgeführte Abfolge der jeweils zuständigen Ansprechpersonen zu beachten: Erst wenn sich ein Konflikt mit der unmittelbaren „Konfliktpartner_in“ nicht lösen lässt bzw. erst wenn begründete Ängste bestehen, sich direkt an diese zu wenden, wechseln die Zuständigkeiten in die nächstgenannte Instanz. Unterstützung finden Sie in jeder Phase bei unserer Sozialpädagogin (Frau Brinschwitz) oder unserem Beratungslehrer (Herr Fitschen), die gerne den Prozess begleiten.


Schritte zur Konfliktlösung


Schüler_innen, Eltern und Lehrkräfte des GAF handeln bei Konflikten bzw. Problemen nach folgendem Leitfaden (s. auch die beiden schematischen Darstellungen):


1. Liegt ein Konflikt vor, von dem Ihnen Ihr Kind berichtet, bewerten Sie als Eltern sachlich, welchen Schweregrad er hat. Prüfen Sie ehrlich und ruhig, ob sich eine Konfliktaustragung tatsächlich lohnt und ob Ihr Kind den Konflikt selbstständig lösen kann. Lehrkräfte prüfen das wahrgenommene Problem professionell und besonnen auf seine Ernsthaftigkeit.


2. Sind Sie zum Schluss gekommen, dass ein ernsthaftes Problem vorliegt, suchen Sie den direkten Kontakt und die persönliche (nicht telefonische) Aussprache mit der „Konfliktpartner_in“. Termine vereinbaren Sie am besten per E-Mail (Nachname der Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) oder über das Sekretariat (05341- 8397260). Lehrkräfte erfragen die Kontaktdaten im Sekretariat.


3. Wenn dieser erste Lösungsversuch scheitert, wird die Gesprächsrunde erweitert, und zwar seitens der Eltern durch die Klassenelternvertretung und auf Lehrerseite durch die Fachleitung (falls es um eine Fachbeschwerde geht) oder durch die Klassenlehrkraft. Vom Gespräch wird durch eine der hinzugezogenen Personen ein Ergebnisprotokoll gefertigt.


4. Findet sich auch in diesem Gespräch keine Lösung, wird die Gesprächsrunde um ein Mitglied der Schulleitung (Sekundarstufe I = Jg. 5-10: Frau Broszko, Sek II = Jg. 11-13: Frau Lichtwitz-Lauterbach) und ggf. Vertreter_innen des Schulelternrats (z.B. die Klassenelternvertreter oder der Vorstand des SER) erweitert. Entweder fällt die Schulleitung im Rahmen ihrer Kompetenzen eine Entscheidung oder es wird eine Konfliktmoderation angeboten. Letzteres bedeutet, dass beide Seiten unter der Moderation der Schulleiterin Frau Akkermann nochmals den Konflikt darstellen und sich auf eine Lösung einigen.


5. Führen wider Erwarten alle schulinternen Lösungswege nicht zum Erfolg, ist als schulexterne Stelle die zuständige Schulaufsicht der nächste Adressat. Das ist hier die Niedersächsische Landesschulbehörde, Abteilung Braunschweig, Frau Kirsch.

 

 

Schematische Darstellung: Konfliktmanagement für Schüler_innen:

 

 

Schematische Darstellung: Konfliktmanagement für Eltern und Lehrkräfte:

Leitfaden zum Konfliktmanagement am GAF PDF Download