• Wordle

Am Mittwoch, den 23.03.2022 unternahm der Tutorinnen-Kurs von Frau Stockmann in Begleitung von Frau Karabulut einen Ausflug in die Gedenkstätte der JVA-Wolfenbüttel anlässlich des derzeitigen Semesterthemas im Geschichts-Leistungskurs: „Geschichts- und Erinnerungskultur“.
Im Rahmen dieses Oberthemas ging es in den letzten Wochen auch um verschiedene Gedenktage, u.a. um den 27. Januar, der als Gedenktag eine späte Karriere erfahren hat.

Foto WF 01

Die Aufregung war zu Beginn groß, da völlig unklar war, was den Kurs in den folgenden Stunden erwarten würde, immerhin liegt die Gedenkstätte auf dem Gelände der JVA, auch wenn man diese nicht wirklich betritt, aber durch die hohen Mauern um die Gedenkstätte herum, die sogar mit Stacheldraht abschließen, wird man sich des Ortes bewusst.

Foto WF 03

Zunächst haben wir uns in einem Stuhlkreis mit dem Pädagogischen Mitarbeiter der Gedenkstätte, Reimar Fröhnel, zusammengefunden. Wir sollten zu Bildern, die die damalige Zeit illustrieren, Stellung nehmen und dabei unsere Kenntnisse aus dem Unterricht mit einfließen lassen. Der Schwerpunkt des Aufenthalts lag darin, die Rechtsprechung zum Zeitpunkt des Nationalsozialismus in Deutschland unter Bezugnahme der Unterdrückung von ethnischen Minderheiten, vor allem der jüdischen Bevölkerung, zu betrachten.

Foto WF 05
Im Besonderen hob Fröhnel hervor, dass der nationalsozialistische Staat mit der Doktrin der Weimarer Republik brach und nicht mehr die Resozialisierung der Gefängnisinsassen als vorrangiges Ziel verfolgte, sondern mit seiner „besonderen Rechtsprechung“ schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen begann und ab 1937 Hinrichtungen anordnete. Damit hatte die Jurisdiktion einen diskriminierenden Charakter und sollte auf systematische, willkürliche und ideologische Art und Weise in erster Linie Juden, sexuelle Minderheiten und Sinti und Roma ermorden.

Foto WF 07
Im Anschluss war der Kurs aufgefordert, einzelne Fallbeispiele zu diskutieren, so dass die Urteile des Sondergerichts Hannover hinterfragt wurden. Unsere Aufgabe war es zu Anfang, zu ausgewählten Beispielen zu spekulieren, welches Strafmaß die Täterinnen und Täter zu erwarten hatten. Die tatsächlich verhängten Urteile wichen oftmals sehr stark von unseren Erwartungen ab. Damit wurde uns die Willkürlichkeit der Rechtsprechung der NS-Justiz besonders deutlich vor Augen geführt.

Foto WF 08

Die abschließende Aufgabe des Kurses war es, sich in Einzel- und Gruppenarbeit mit den Schicksalen ausgewählter Insassen des Strafgefängnisses Wolfenbüttel auseinanderzusetzen. Im Anschluss wurden die Ergebnisse in einer Gruppenarbeit miteinander verglichen, um praktische Rückschlüsse auf die zuvor thematisierten theoretischen Aspekte zu ziehen und um zu verstehen,

warum hier eine Gedenkstätte entstanden ist.

Insgesamt war der Besuch der Gedenkstätte in der JVA-Wolfenbüttel informativ und durch die geschilderten Ereignisse sehr emotional und prägend. Das Geschichtsbewusstsein wurde stärker verinnerlicht und das kulturelle Gedächtnis gefestigt. Das Themengebiet des Rechtssystems des Nationalsozialismus war eine probate Ergänzung zum Unterricht, da eine so detaillierte Befassung mit dem Thema nicht im Kerncurriculum vorgesehen war. Wir bedanken uns bei unserer Tutorin Frau Stockmann für diese gelungene Organisation der Exkursion kurz vor Beginn der schriftlichen Abiturprüfungen.

Verfasst von: Marc Dennis Schroeder und Abdulbaki Dinç